Mo., 09.12.2024 – Pressemitteilung

E-Rechnungspflicht kommt ab 01.01.2025

Mit dem Beschluss für das Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die Einführung der E-Rechnung beschlossen.
E-Rechnung bedeutet nun, dass eine Rechnung in einem vorgegeben strukturierten elektronischen Daten-Format vorliegen muss.  Beispielweise sind sogenannte Zugferdrechnungen E-Rechnungen nach den neusten Vorgaben. Ein Mix aus Originalbeleg in Form eines PDFs sowie einer eingebetteten XML-Datei im PDF selber.

Wichtig: Eine als PDF ausgestellte Rechnung gilt ab 2025 nicht mehr elektronische Rechnung, sondern als sonstige Rechnung.
Die Verpflichtung, mit E-Rechnungen zu arbeiten, indem Sie empfangen werden müssen, gilt nur für Unternehmen im B2B Bereich.
Wichtig: Umsätze an Endverbraucher im B2C Bereich sind nicht betroffen.
Übergangsfristen2025202620272028
Sonstige Rechnungen, in Papierform oder nach Einvernehmen zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger auch im elektronischen Format, z.B. als PDF, JPG, etc.JaJaNeinNein
Vorjahresumsatz < 800.000 Euro: Sonstige Rechnungen, in Papierform oder nach Einvernehmen zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger auch im elektronischen Format, z.B. als PDF, JPG, etc.JaJaJaNein
Rechnungen im EDI-Format; vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers JaJaJaNein
E-Rechnung (konform zu EN 16931); ohne Zustimmung des Empfängers möglichJaJaJaJa

Übersicht Übergangsfristen (Versand) für E-Rechnungen im B2B Geschäft in Deutschland

Doch was ist eigentlich Zugferd?

ZugFeRD ist eine Spezifikation für das gleichnamige Format elektronischer Rechnungen. Zugferd bildet ein Zusammenspiel zwischen PDF-Format, in dem der Originalbeleg abgebildet wird sowie einer XML-Datei. In der XML-Datei (welche im PDF eingebettet ist)  befinden sie die strukturierten Daten, welche maschinell auslesbar sind. Beispielweise können diese in Ihrer Handwerkersoftware automatisch verarbeitet werden.

Eine Musterrechnung vom Zugferdformat finden Sie hier: Musterrechnung
Wir können Ihnen die Zugferdrechnung per E-Mail oder als Download auf einem FTP-Server zur Verfügung stellen.
Welche Vorteile hat für Sie die Zugferd Nutzung?
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X-Rechnung

Die X-Rechnung ist eine elektronische Rechnung gemäß E-Rechnungsgesetz verpflichtend für den Empfang und die Verarbeitung durch öffentliche Auftraggeber. Das X-Rechnungsformat erfüllt unter anderem auch die E-Rechnungspflicht ab 2025.
Die X-Rechnung ist ein strukturierter XML-Datensatz, deren Inhalte spezifiziert sind und somit elektronisch eingelesen werden können.
Die Bereitstellung kann per E-Mail oder über Portal erfolgen. Aktuell bedienen wir die Portale des ZRE (Zentraler Rechnungseingang des Bundes) sowie das OZG-RE (Bundesdruckerei).

Hier erhalten Sie Ihre X-Rechnungsmusterdatei: Musterrechnung
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Weitere Möglichkeiten